Wer im Internet publiziert, veröffentlicht in der Regel auch Bilder und Grafiken. Seien es Motive zur Illustration der eigenen Website oder Blogbeiträge, seien es Arbeitsproben übersetzter Bücher, getexteter Artikel oder andere Werke. Selbst fotografiert oder heruntergeladen von Agenturen.
Je intensiver man sich mit diversen Urteilen zu Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- und anderen Rechtsverletzungen beschäftigt, fragt man sich irgendwann völlig verunsichert: Was darf ich überhaupt noch?
In einem Workshop habe ich die wichtigsten Punkte zusammengetragen, worauf man achten kann, um sich bei der Veröffentlichung von Fotos und Grafiken möglichst auf der sicheren Seite zu bewegen. Montag, den 22. Februar bin ich in Düsseldorf bei den Ufus (Unternehmerinnen für Unternehmerinnen e.V.) mit einer Kurzausgabe meines Workshops. Diesmal nur für Frauen, aber demnächst gerne wieder für beide Geschlechter.
Ich selbst bin als Publizistin, Redakteurin, Texterin und Fotografin auf beiden Seiten betroffen. Als Urheberin möchte ich nicht, dass jemand ungefragt sich meiner Werke bedient. Als Fotografin und Publizistin möchte ich Werke erschaffen in einer Welt, die aus Werken besteht. Ziel des Workshops ist also keine Rechtsberatung – dafür bitte einen Fachanwalt konsultieren -, sondern ein Orientierung im Dschungel der zum Teil konkurrierenden Rechtsgüter.