Kürzlich war ich im Museum Ludwig auf einer Fotoausstellung, darunter auch Straßenszenen aus den 60er und 70er Jahren. Ich liebe diese Schnappschüsse, dieses Einfangen von Momenten und Stimmungen in der Stadt oder auf dem Dorf. Aber das meiste davon darf man heute gar nicht mehr, denke ich seit ein paar Jahren, traurig meiner kreativen Möglichkeiten beraubt.

In Berlin musste ein Künstler ein Bild aus einer Ausstellung nehmen, weil eine Frau darauf zu sehen war, die, ein Pfandhaus im Hintergrund, einen Platz überquerte und geklagt hatte, weil sie auf dem Foto zu erkennen war und sich unvorteilhaft abgebildet sah. Zu diesem Fall gibt es inzwischen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das beide Rechte bestätigt, das Recht am eigenen Bild und das Recht, Menschen auch ohne deren Einwilligung für künstlerische Bildnisse zu fotografieren. Letztlich bleibt es eine Einzelfallentscheidung, welches Recht überwiegt. Fazit: Es bleibt kompliziert. In diesem Artikel erläutert ein Jurist, worauf es ankommt.

Auch wenn keine Menschen auf dem Bild sind, kann man sich nie sicher sein, was jetzt erlaubt ist und was nicht. Zum Schriftzug in Köln „Liebe deine Stadt“ gibt es eine ganze Klagegeschichte des Künstlers mit dem Urteil: Fotos dürfen gemacht werden, aber keine Farbanpassungen oder sonstige Veränderungen an den Bildern.

Ich verstehe absolut, dass kein*e Künsterl*in möchte, dass sich jemand des geschaffenen Werkes bemächtigt und es als seines ausgibt bzw. mit fremdem geistigen Eigentum Kohle scheffelt. Ich möchte auch nicht, dass das jemand mit meinen Fotos oder Texten tut. Andererseits gibt es eben auch so etwas wie künstlerische Freiheit. Wenn ich durch die Straßen laufe und aufgrund von Licht, Wetter und Stimmung Bilder einfange, möchte ich das auch dürfen. Ich mache ja keine Fotos von einem Kunstwerk und tue so, als ob ich die Künstlerin des Werkes sei. Nein, ich bin die Fotografin. Aber auf meinen Fotos können schon mal Kunstwerke ein Teil des Bildes sein.

Ich will niemandem etwas wegnehmen, niemanden bloßstellen oder mir etwas aneignen, das nicht von mir ist. Ich möchte mit meiner Kamera Bilder einfangen und zeigen, wie ich die Welt sehe. Mit meinem Auge, meiner Perspektive, letztlich meiner Kunst. Auf manchen meiner Bilder zum Beispiel sind Graffitis zu sehen, Straßenfotografie von Straßenkunst sozusagen. Darf ich das jetzt oder kann es Probleme geben? Ich habe mich heute sicherheitshalber lieber nochmal schlau gemacht.

Ein Graffito ist dann urheberrechtlich geschützt, wenn es eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht. Im Rahmen der Panoramafreiheit darf es grundsätzlich fotografiert werden. Der Graffiti-Künstler hat aber im Zweifel einen Anspruch auf Nennung. Auf einem der hier gezeigten Bilder ist ein Graffito, das definitiv diese Schöpfungshöhe erreicht. Zum Glück hat der Künstler oder die Künstlerin signiert, er oder sie wird also genannt. Wie hätte ich diesen Menschen sonst finden sollen?

An der Stelle wünsche ich mir noch etwas mehr Realismus/Pragmatismus in der juristischen Bewertung. Das gilt auch für die eingangs genannte Abwägung, wenn Menschen auf Bildern sind. Da darf man einerseits Menschen ohne deren Einverständnis fotografieren, soll sich von ihnen aber im Zweifelsfall eine Einwilligung einholen. In den meisten Fällen von Straßenfotografie dürfte das nicht möglich sein, weil man gar nicht weiß, wen man da fotografiert hat und daher ihn oder auch sie nicht fragen kann.