Ich habe vor kurzem einen kleinen Workshop zu „Bildern im Netz“ gegeben und dort auch von den unterschiedlichen Regeln zur Panoramafreiheit in den EU-Ländern erzählt und teils bizarren Urteilen dazu. Panoramafreiheit regelt, wann ich urheberrechtlich geschützte Werke im öffentlichen Raum fotografieren und die Fotos verbreiten darf (Architektur, Kunst).
Manche Teilnehmenden waren erschrocken, weil ihnen bewusst wurde, dass sie möglicherweise aus Unwissenheit Bilder gepostet oder in Blogbeiträgen verwendet haben könnten, die sie so nicht hätten verwenden dürfen. Zum Beispiel kann es Probleme geben beim Mailänder Dom oder beim Atomium in Brüssel oder beim Eifelturm in der Nacht. Der Grund: Diese Länder kennen keine Panoramafreiheit. Andere EU-Staaten schon, wenn auch in unterschiedlichen Fassungen.
Die EU möchte das zersplitterte Urheberrecht vereinheitlichen. So weit, so gut. Im Punkt Panoramafreiheit geht es aber in eine Richtung, die Privatpersonen in die Illegalität drängt, wenn sie ihre Urlaubsfotos posten und dabei zum Beispiel vor einem berühmten Gebäude posieren. Ebenso frage ich mich, wie mit einer solchen Regelung noch journalistische Bildberichterstattung möglich sein soll? Mache ich mich strafbar, wenn ich Fotos zu einem Bericht mache, ohne alle Architekten zu fragen, die die Häuser im Hintergrund gebaut haben?
Worum es genau geht, erklärt Julia Reda, Mitglied im Europaparlament.
Danke @DoreenKöstler für den Link.